Obmann: Josef Silberbauer
Stellvertreter: Brigitte Silberbauer
Unsere Ziele sind:
Beratung der Züchter über Kauf, Haltung, Fütterung, Pflege und Zucht
Jugendarbeit: Jeder Jugendliche, der mit Tieren aufwächst, hat ein positives Verhältnis zu seinem Umfeld (Tier, Menschen und Umwelt), was uns in jedem Fall wichtig erscheint.
Teilnahme an verschiedenen Ausstellungen, wie zum Beispiel: Vereinsschau, Landes-, Bundesschauen und sonstigen Schauen wie Werbeschauen, Ausstellungsteilnahme in anderen Bundesländer.
Weiters ist jährlich ein Österreichchampionat geplant.Durchführung von Kennzeichnung der Tiere. Ohne Kennzeichnung kann keine ordentliche Rassezucht erfolgen.
Derzeit in Verwendung sind Ohrmarken.
Generell versuchen wir dabei nicht nur ausschließlich Züchtern, sondern auch den Hobbyhalter Unterstützung zu geben.
Da es auch ein Schmusetier ist, kann es auch ohne weiteres in einer Wohnung im Stadtgebiet gehalten werden.
Die Tiere sind „pflegeleicht“ und daher auch schon für Kinder ab dem 6. Lebensjahr geeignet, wobei diese Haltung jedoch unter der Aufsicht von Erwachsenen erfolgen sollte.Mit diesen kleinen Lebewesen können Heranwachsende lernen Verantwortung zu übernehmen (regelmäßiges Füttern, Pflege und sich um das Tier kümmern).
Der Umgang mit Tieren bzw. die Zucht dient der Erholung, dem Ausgleich bzw. dem Stressabbau, und ist damit eine attraktive Freizeitgestaltung für jedes Alter, wobei es keiner großen Investitionen bedarf, um Rassemeerschweinchen zu züchten.
Die Rassemeerschweinchenzucht kann auch als Arterhaltung betrachtet werden.
Anerkannte Rassen in Österreich:
Glatthaar, Schopf, Satin, Rex, Rosetten, Rosetten – Satin, Angora (Peruanisches Seidentier), Scheltie, Coronet, Texel, Alpaka, Merino,
Normalhaar – Glatthaar, Dalmatiner, Himalaya, Tan, Fox, Harlekin, Magpie,
Rauhaar- Satin, Ami Crested, Engl. Crested, Rosetten, Rex, US-Teddy, CH-Teddy,
Normalhaar – Glatthaar, Dalmatiner, Himalaya, Tan, Fox, Harlekin, Magpie,
Rauhaar- Satin, Ami Crested, Engl. Crested, Rosetten, Rex, US-Teddy, CH-Teddy,
Langhaar – Peruaner, Sheltie, Coronett, Alpaka, Merino, Texel, Lunkarya
Kennzeichnung: derzeit Ohrmarken oder Transponder
Zusatz: Lt. Rechtsvorschrift für 2. Tierhaltungsverordnung § 3 Absatz 3.6 darf ein Meerschweinchen nicht einzeln gehalten werden (min. Zwei).
Mit Kaninchen dürfen Meerschweinchen nur gehalten werden, wenn diese eine Rückzugsmöglichkeit haben, die Kaninchen ausschließt.
3.6. Mindestanforderung für die Haltung von Meerschweinchen (Caviinae)
(1) Die Tiere sind paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen zu halten.
(2) Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm ( L x B x H ), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier
mindestens 2000 cm2 betragen.
(3) Den Tieren sind eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen anzubieten.